CSD-Mittelhessen

2012 fand nach 18 Jahren wieder ein CSD in Mittelhessen statt. Der CSD unter dem Motto „Queer denken! Bunt leben! lockte zahlreiche Besucher_innen und Aktivist_innen an, welche an der Demonstration ebenso wie am Straßenfest teilnahmen. Veranstaltet wurde der CSD 2012 von unterschiedlichen Gruppen aus Gießen, Marburg und Umgebung und fand in Gießen statt.

Wie 2012 versuchen wir auch 2013 ein CSD-Mittelhessen stattfinden zu lassen. Hierbei liegt unser Augenmerk auf einem politischen Community-Aspekt. Das heißt, dass es uns wichtig ist auf Diskriminierungen aufmerksam zu machen, jedoch auch ein Community-Gefühl entstehen zu lassen, welches so wenig Ausschlüssen wie möglich produziert.

Die offizielle Webseite des CSD-Mittelhessen ist unter www.csd-mittelhessen.de erreichbar.

Unsere Inhalte von 2012:

„Am 01.September 2012 findet der CSD-Mittelhessen statt. Zum ersten Mal nach 18 Jahren findet wieder ein CSD (Christopher Street Day) in Gießen statt. Wir, als Autonomes Schwulen-Trans*-Queer-Referat im AStA der JLU Gießen, nehmen daran mit Personen aus dem Referat und solidarischen Einzelpersonen aus dem Umfeld an der Demonstration teil.

Die Fotos sind von Fitz_Carraldo.

Es gäbe viele Forderungen und Themen, die wir hätten ansprechen können. Darunter die Genitalverstümmelung von Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen am UKGM, gegen die wir in diesem Jahr schon demonstriert haben, oder die Praxis, dass Schwule, MSM (Männer, die Sex mit Männern haben) und männliche, sowie weibliche Prostituierte von der Blutspende ausgeschlossen werden, was im deutschsprachigen Raum Praxis ist, jedoch in anderen Ländern nicht oder nicht mehr der Fall ist. Auch die Rehabilitierung der nach §175 verurteilten Personen, die nach 1945 verurteilt wurden, ist ein Thema, das noch aktuell ist: Personen die damit bestraft wurden sind bis heute rechtskräftig auf Grund von homosexuellen Handlungen verurteilt: Ist das gerecht? Ein weiteres wichtiges Thema ist die Diskriminierung von Personen, die in Deutschland Asyl beantragen wegen einer Verfolgung auf Grund der eigenen sexuellen Identität oder der Geschlechtsidentität, also beispielsweise weil sie aus Ländern kommen, in denen Homosexualität noch als Straftatbestand verfolgt wird oder Queers generell ausgegrenzt werden. In Deutschland, ähnlich wie in vielen anderen europäischen Ländern wird die Verfolgung auf Grund der sexullen Orientierung trotz harter Strafen der Herkunftsländer (teilweise die Todesstrafe) nicht adäquat ernstgenommen. Dies kritisieren wir aufs schärfste.

Aus kapazitären Gründen haben wir uns für 2 Hauptthemen entschieden:

CSD mit Fry2
1. Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben vs. Abschaffung der Ehe:

Erst Ehe(privilegien) für Lesben und Schwule öffnen… oder doch lieber gleich Ehe(privilegien) abschaffen für alle?

Erläuterung:
Die heterosexuelle Ehe ist eine Institution, welche davon lebt, dass sie alle partnerschaftlichen Verbindungen zwischen Personen ausschließt, die nicht heterosexuell sind und/oder die nicht in der Ehe leben möchten. Viele Schwule und Lesben fordern eine Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit der heterosexuellen Ehe, andere fordern eine Öffnung der heterosexuellen Ehe, so dass auch Schwule und Lesben heiraten können. Eine weitere Möglichkeit ist die komplette Abschaffung der religiös tradierten und diskriminierenden Institution der Ehe. Selbst wenn Lesben und Schwule heiraten könnten und in Sachen Steuerrecht, Adoptionsrecht, etc. gleichgestellt werden würden, hieße es, dass trotzdem weitere Gruppen ausgeschlossen wären. Beispielsweise Menschen, die polyamorös leben (mit mehreren Partner_innen zusammen sind). Diese können höchstens eine_n ihrer Partner_innen heiraten bzw. sich mit ihr_ihm verpartnern. Polyamorös lebenden Menschen ist die gesellschaftliche Teilhabe auch sonst in vielen Punkten erschwert.

Wir plädieren für die Abschaffung der Ehe. Mit der Abschaffung der Ehe würde eine Gleichbehandlung und Gleichstellung der Menschen in höherem Maße stattfinden. Eine Alternative wäre die Schaffung einer vollkommen unbelasteten Institution, welche die Eintragung für besonders nahstehende Personen ermöglicht. Dies würde beispielsweise den Besuch im Krankenhaus vereinfachen oder gewünschte Vorzüge beim Erbrecht erbringen.

CSD Mittelhessen Gießen 2012 - 025
2. Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) in sinnvoller Weise:

– Ohne Begutachtungszwang

Erläuterung: Trans*-Personen sind für eine Personenstands- und eine Vornamensänderung darauf angewiesen, dass Psycholog_innen Gutachten für sie erstellen. So entscheiden diese Gutachter_innen, ob die Transmänner, Transfrauen und weitere Trans*-Personen „wirklich“ transident sind. Trans*-Personen werden dadurch pathologisiert und ihnen wird das Selbstbestimmungsrecht entzogen, da letztendlich über sie entschieden wird und es von 2 Gutachter_innen abhängt, ob die jeweiligen Personen transident „sein dürfen“ oder nicht.

– Ohne Pathologisierung

Erläuterung: Transsexuelle, Transidente und Transgender werden pathologisiert. Nur durch die Diagnose „Geschlechtsidentitätsstörung“ können bei Krankenkassen Mittel für eventuelle geschlechtsangleichende Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Wir wehren uns gegen die Diagnose „Geschlechtsidentitätsstörung“ und fordern die Selbstverständlichkeit von Kostenübernahmen durch Krankenkassen ohne Trans* (Sammelbegriff für Transgender, Transidentität und Transsexualität) einen Krankheitstatus zuzuweisen.

– Für eine Vereinfachung der Personenstandsänderung und der Vornamensänderung

Erläuterung: Ähnlich wie seit Kurzem in Argentinien Praxis fordern wir eine Vereinfachung der bürokratischen und kräftezehrenden Verfahren. Wir schließen uns dem Arbeitskreis TSG-Reform an und fordern: „Anstelle des gerichtlichen Verfahrens Änderung des Vornamens und des Personenstandes auf Antrag bei der für das Personenstandswesen zuständigen Behörde.“

– Für Vielfalt statt binärem Geschlecht

Erläuterung: In der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Transsexuellengesetz rechtlich Platz geschaffen worden für Trans*-Menschen. Diese Möglichkeit beinhaltet jedoch nur die Möglichkeit Mann oder Frau zu sein, nicht beides und nichts darüber hinaus. Transgender-Personen und andere Personen, die sich ausserhalb des binären Bereichs (Mann-Frau) definieren und zwar innerhalb eines Geschlechts-Spektrums, welches viele weitere Formen oder nicht-Formen von Geschlecht beinhaltet, finden rechtlich keinen Platz. Täglich werden sie darauf angesprochen, in dem sie mit „Herr“ oder „Frau“ bezeichnet werden. Wir fordern: Öffnung des Personenstands um zahlreiche weitere Geschlechtseinträge oder die weitgehende Abschaffung des Personenstandes an sich: Welchen Zweck erfüllt schon der binäre Personenstandseintrag, wenn selbst Frauen und Männer angeblich gleichberechtigt sind?

– Für die rechtliche Möglichkeit von fluiden Geschlechtern statt starrer Zuordnung

Erläuterung: Ebenso wie die rechtliche Möglichkeit von Transgender-Personen, also Personen, die sich weder (eindeutig) als Frau, noch (eindeutig) als Mann definieren, fordern wir eine Beachtung fluider Geschlechter: Geschlecht ist kein feststehendes Faktum. Im Laufe des Lebens entwickeln sich Menschen weiter, verändern sich – und zwar umfangreich. Ebenso kann sich das Geschlechtsempfinden verändern, wechseln, oder auch gleichbleiben.

Am Samstag treffen wir uns ab 11.30 Uhr am Berliner Platz. Lauft mit uns und zeigt, dass ein CSD mit politischen Forderungen durchaus schick sein kann!“

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